Popkultur

18 Pieces auf 7 Waggons: Ufo361 muss 60.000 Euro zahlen

Rapper Ufo361 beim Konzert. Jetzt ärgert er sich, weil er wegen Sprayens verurteilt wurde

Kunst ist toll und wer sich Hip-Hopper nennt, der weiß, dass es da mit Rap nicht getan ist. Zur Hip-Hop-Kultur gehören noch weitere Ausdrucksformen – und dass ein Rapper sich mehr als einer davon bedient, ist löblich. Zumindest kulturell betrachtet. Ufo361s Bankkonto hingegen wird ihm kein Lob aussprechen. Denn darauf fehlen jetzt 60.000 Euro.

Heute gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass ein Urteil des Berliner Amtsgerichts gegen Ufuk Bayraktar, wie Ufo361 eigentlich heißt, nun rechtskräftig ist. In der Überschrift der Pressemitteilung ließ sich Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner selbst nicht lumpen und präsentierte sein Gespür für gewitzte Sprache: “60.000 Euro Geldstrafe für sprayenden Sprechgesangskünstler” steht da. Eine Alliteration wie der Notorious BIG sie selbst kaum besser hätte erdenken können. 

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Auch wenn es reine Spekulation bleiben muss, vielleicht ist Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Oberstaatsanwaltschaft Büchner selbst Hip-Hopper. Und vielleicht nutzt auch er noch andere Elemente der Hip-Hop-Kultur für seinen künstlerischen Ausdruck. Vielleicht ist er auch DJ. Oder Breakdancer. Womöglich macht er Beatbox. Oder sprüht auch selbst Graffiti.

In der Pressemitteilung schreibt Büchner auch von dem “Berliner Sprechgesangskünstler (sog. „Rapper“)”, womit er Ufo361 meint. Angesichts Büchners Sprachkunst kann man von ihm also eigentlich auch als Presse-Rapper der Oberstaatsanwaltschaft sprechen. 

Zahlen muss Ufo361 für Graffiti, die er im Januar und März 2022 in den Gleisaufstellanlagen des Berliner U-Bahnhofs Deutsche Oper gemalt hat. Im Januar etwa ein Piece, das sich “Ufo” las. Im März brach er dann erneut in die Anlagen ein und sprühte “17 Pieces auf einer Fläche von 118 Quadratmetern über sechs U-Bahn-Waggons verteilt”, wie es in der Pressemitteilung heißt. 

Zuerst hat Ufo361 Einspruch gegen das Urteil auf Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung eingelegt. Den aber schnell wieder zurückgezogen.

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