Weed ist ein Wundermittel. Jetzt stellt sich heraus, dass es nicht nur gegen Symptome von Multipler Sklerose und HIV eingesetzt werden kann, sondern durchaus auch gegen die der angeblichen jüdischen Weltverschwörung.
Schon im September vergangenen Jahres durchsuchte die Polizei die Wohnung eines 34-jährigen—und damit äußerst jungen—Frührentners im hessischen Weiterode, wie die Hessische/Niedersächsische Allgemeine gestern berichtete. Der Mann stand unter dem Verdacht der Volksverhetzung, weil er sich antisemitisch geäußert haben soll.
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Während die Polizei also versuchte, den Rechner des 34-jährigen zu beschlagnahmen, fand sie in der Wohnung allerdings noch einen Grow-Raum mit insgesamt sechs Cannabis-Pflanzen. Die Pflanzen enthielten 11,06 Gramm THC, in Hessen liegt die Obergrenze der “geringen Menge” bei 6 Gramm.
Der möglicherweise antisemitische Frührentner war überhaupt nicht begeistert über den Besuch der Polizei und beschimpfte die Beamten während der gesamten Hausdurchsuchung. Wie die HNA schreibt, zeigte er den Polizisten zum Abschied “seinen nackten Hintern und grüßte mit den beiden ausgestreckten Mittelfingern”.
Diesen durchaus Cartman’esquen Move bereut der Rentner allerdings mittlerweile. Beim gestrigen Prozess in Bad Hersfeld, bei dem es um den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Beleidigung ging, entschuldigte er sich und legte ein Geständnis ab.
Der Grund für sein, sagen wir mal exzentrisches, Verhalten sei sein labiler Gesundheitszustand gewesen. Neben Schmerzen in Beinen und Rücken habe er auch psychische Probleme. Cannabis baue er aus medizinischen Gründen an. Das Gericht war davon nur bedingt überzeugt und attestierte dem Beklagten zwar verminderte Schuldunfähigkeit in Sachen Beleidigung, verurteilte ihn aber zu anderthalb Jahren Gefängnis, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung wegen Cannabis-Anbau. Zusätzlich muss der 34-jährige Rentner 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und 600 Euro Strafe zahlen.
Das Verfahren wegen Volksverhetzung bleibt davon aber erstmal unberührt. Die Behörden ermitteln und das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.