Politik

Wie ein 19-Jähriger aus diesem Abschiebe-Knast floh

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Spätestens als seine Freundin im Besucherraum der Haftanstalt zusammenbricht, wegen der verfrühten Wehen nicht aufhört zu schreien, muss der 19-Jährige seinen Entschluss gefasst haben: raus hier.

Fliehen. Abhauen. Aus einem Hochsicherheitstrakt, in dem keine Straftäter sitzen, sondern Geflüchtete. Menschen aus Nordafrika, aus Ländern wie Tunesien und Marokko, aber auch aus Georgien und Pakistan, die so schnell wie möglich Deutschland verlassen sollen, weil sie laut Behörden kein Anrecht auf Asyl haben. Jamal Hamdi, wie er in diesem Artikel heißen soll, ist 19 und kommt aus Tunesien.

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Die beschriebene Szene passierte am Mittwoch, dem 15. Januar 2020. Hamdi, saß erst seit einem Tag in dem Dresdener Abschiebegefängnis. Seine Freundin kam zu Besuch, landete später in der Notaufnahme. Im Krankenhausbericht war laut Mark Gärtner vom sächsischen Flüchtlingsrat Folgendes vermerkt: “unmittelbar vorausgegangene, psychische Belastung”.

Am 18. Januar, nur drei Tage später, setzt Hamdi seinen Plan um und flieht.

Der Ausbruch habe nur zwischen zehn und 15 Sekunden gedauert, sagt der Vizepräsident der Landesdirektion Sachsen, Walter Bürkel, in einer Pressekonferenz am Montag. Die anwesenden Pressevertreter grinsen, schütteln lachend den Kopf.

Nur 15 Sekunden? Ja: Ablenkungsmanöver. Losrennen. Hochziehen. Drüberspringen. Freiheit.

“Wir haben auf den Schutz und die Höhe des Zaunes vertraut”

Neben Hamdi waren noch drei weitere Männer am Manöver beteiligt, zwei aus Nordafrika und einer aus Vietnam. Vor der Flucht schritten sie wohl gemütlich mit den Mitarbeitern der Haftanstalt den Hof ab. Dann rannten drei los, in verschiedene Richtungen. Und entkamen. Der Vietnamese blieb. Und schweigt. Sie müssen sich zur Flucht verabredet haben.


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Die Haftanstalt war erst vor Kurzem modernisiert worden. Zwölf Million Euro hatte das den Freistaat Sachsen gekostet. Und jetzt hauen drei Inhaftierte einfach so ab? Hat keiner getestet, ob sowas möglich ist? “Ja, wir haben das vorher getestet”, antwortet Walter Bürkel auf die Frage eines Journalisten und kommt sichtlich in Verlegenheit. “Wir haben uns beraten lassen. Und haben auf den Schutz und die Höhe des Zaunes vertraut. Er hat ja immerhin ‘ne Höhe von fünf Metern und ist mit einem hinreichend überragenden Übersteigschutz gesichert”, sagt Bürkel. Man habe den Eindruck gehabt, dass man da “eigentlich nicht so ohne weiteres” drüber kommt. Er verzieht fast belustigt das Gesicht, so als könne er es immer noch nicht fassen, was die drei Männer an diesem Samstag am hellichten Tag trotz der Sicherheitsvorkehrungen unter der Aufsicht der Beamten geschafft haben.

Es ist einfacher geworden, Geflüchtete einzusperren – bis zu 18 Monate lang

Aber was sind ein fünf Meter hoher Zaun und der gezackte metallene “Übersteigschutz” gegen den sehnlichen Drang nach Freiheit? Vor allem für jemanden, der nichts verbrochen hat, sondern nur geflüchtet ist?

Ein Abschiebeknast ist keine Vollzugsanstalt für Straftäter, erklärt die Landesdirektion Sachsen am Montag deutlich. Und: Von den drei Geflohenen ging keine Gefahr aus. Dennoch unterscheide sich die “Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams” von einem normalen Gefängnis kaum, sagt Gärtner. Vor allem nicht in seiner “einschüchternden Wirkung” auf die Insassen. Internetzugriff, Ausgang- und Essensszeiten. Alles vorgeschrieben. Fast jeder Raum videoüberwacht.

In der Einrichtung befinden sich Menschen wie Jamal Hamdi, die sich schlicht weigern zu gehen, obwohl sie der Staat ausdrücklich darum “gebeten” hat. Das könnte im Grund alle abgelehnten Asylsuchenden betreffen, die die richterliche Entscheidung anfechten. Vielleicht weil sie eine Freundin gefunden haben oder einen Job. Oder einfach Angst vor der Rückkehr in ihr Herkunftsland haben.

Das Dresdner Abschiebegefängnis sollte einen härteren Umgang mit Geflüchteten symbolisieren

Seit August 2019 ist es durch Neuregelungen im “Migrationspaket” – von Kritikern als “Hau-ab-Gesetz” bezeichnet – einfacher geworden, Menschen vor einer Abschiebung zu inhaftieren. Und auch in ganz gewöhnliche Gefängnisse zu bringen, solange sie von Strafgefangenen getrennt werden. Die Haft soll die bevorstehende Abschiebung sichern und kann bis zu 18 Monate dauern. Vorher können die Menschen in Ausreisegewahrsam genommen werden, für maximal zehn Tage. Dafür ist kein richterlicher Beschluss nötig. Der Unterschied zwischen Haft und Gewahrsam ist ansonsten sehr schwammig formuliert. Ob jemand Gefahr läuft, sich einer Abschiebung zu entziehen und deswegen inhaftiert werden soll, liegt bei der Einschätzung der einzelnen Sachbearbeiter und Richter im Amtsgericht. Behörden können einen Haftantrag jedoch auch nachträglich erst begründen.

Die Anstalt in Dresden sollte Symbol der Verschärfung der Asylgesetzgebung sein, der Bevölkerung in Sachsen Ende 2018 zeigen: Schaut her, wir reagieren auf euren Wunsch zu handeln und schieben die Leute, die nicht hier bleiben dürfen, konsequenter ab. Offizielle Zahlen des Bundesinnenministeriums zeigen aber, dass die Abschiebungshaft in den letzten Jahren gar nicht automatisch zu mehr Abschiebungen geführt hat.

1919 wurde übrigens in Bayern die Abschiebungshaft erstmals eingeführt, mit dem Nationalsozialismus wurde sie 1938 deutschlandweit gesetzlich festgeschrieben.

Flüchtlingsrat: “Hier steht das Produkt eures Hasses”

Die Anstalt sei Ausdruck des Rechtsrucks in der Gesellschaft, sagt Gärtner vom sächsischen Flüchtlingsrat. “Man hat den Rufen von ganz Rechtsaußen nachgegeben und zeigt hier in institutionalisierter Form: Ihr gehört hier nicht her, ihr seid hier nicht willkommen. Das Gebäude ist ein Referenzpunkt für die Leute, die Geflüchtete ablehnen, um genau denen zu zeigen: Hier steht das Produkt eures Hasses.” Klar gäbe es einige, die dagegen demonstrieren. Aber auch genug Leute, die Beifall klatschen und sich noch mehr Inhaftierungen wünschten, sagt Gärtner.

Aber die Einrichtung ist nicht mal ausgelastet. Hamdi war einer von 151 Menschen, die laut Landesdirektion Sachsen seit der Eröffnung im Dezember 2018 in dem Dresdner Abschiebungsgefängnis und der Ausreisegewahrsam festgehalten wurden. 122 Personen wurden tatsächlich abgeschoben. Fünf Abschiebungen scheiterten. Aktuell sind nur neun Personen in Abschiebungshaft und keine Person im Ausreisegewahrsam. Es gibt 24 Haft- und 34 Gewahrsamsplätze. Personen, die das Land verlassen sollen und sich weigern, können theoretisch in Haft oder Gewahrsam kommen.

Laut Gärtner vom sächsischen Flüchtlingsrat zeige die geringe Auslastung der Einrichtung in Dresden, wie wenig sich das Konzept “Abschiebeknast” für die Behörden auszahle. Laut der Seite “100 Jahre Abschiebehaft” gibt es in Deutschland 12 solcher Einrichtungen, weitere sind geplant. Journalisten und Journalistinnen haben keinen Zugang.

Politiker und Politikerinnen wie Juliane Nagel (Die LINKE) durften sich die Haftanstalt vor der Eröffnung ansehen. “Das Handy mussten wir am Eingang abgeben”, sagt Nagel. Sie wurde vor der Flucht der drei Männer von einer Bekannten Hamdis kontaktiert, die hatte die flüchtlingspolitische Sprecherin um Hilfe gebeten. Nagel ist Landtagsabgeordnete der Fraktion Die LINKE in Sachsen und hatte vor Kurzem selbst ihre erste Morddrohung erhalten. Sie spricht über die Probleme mit der Haftanstalt in Dresden.

Flüchtlingsrat: “Die Leute geraten in Haftschock”

Bereits einen Monat nach der Eröffnung des Vollzugs trat ein Mann in Hungerstreik, musste letztlich in einer geschlossenen Anstalt zwangsernährt werden. Auch er sollte Vater werden. Zum zweiten Mal. Ein paar Monate später kommen Misshandlungsvorwürfe gegen Beamte auf. Ein Mann zeigte der Kontaktgruppe des Flüchtlingsrats Hämatome an seinen Handgelenken, womöglich von Handschellen. Er soll unter anderem mehrere Stunden in einem Raum eingeschlossen und nackt mit den Händen auf dem Rücken gefesselt worden sein. Das sächsische Innenministerium lehnt die Vorwürfe in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Nagel ab. Die Person ist mittlerweile abgeschoben.

Egal, ob diese Vorwürfe stimmen oder nicht – fest steht: Der Freiheitsentzug macht etwas mit den Menschen. “Die Leute geraten in Haftschock”, sagt Mark Gärtner vom Flüchtlingsrat. “Bei Abschiebehaft fällt der krasser aus als bei Strafhaft. Weil die Menschen eben keine Straftat begangen haben.” Mit der sogenannten Abschiebehaft-Kontaktgruppe besucht er die Haftanstalt einmal pro Woche und berät Inhaftierte.

“Abschiebungshaft ist Freiheitsentzug und der Mensch will nunmal in Freiheit leben”

Normalerweise werde die Abschiebung bei werdenden Vätern gesperrt, erklärt Gärtner vom Flüchtlingsrat. Dass Hamdi im Februar Vater werden würde, hatte allerdings keine Auswirkung auf sein Bleiberecht. Das Amtsgericht Dresden sei darauf nicht eingegangen.

Der Ausbruch zeigt: Auch ein für zwölf Millionen Euro aufgerüsteter Sicherheitstrakt kann einen verzweifelten Menschen nicht aufhalten. “Abschiebungshaft ist Freiheitsentzug und der Mensch will nunmal in Freiheit leben”, sagt Gärtner.

Gleichzeitig überfordert die Haftanstalt offensichtlich diejenigen, die auf die Insassen aufpassen sollen. Die Frage, die sich die sächsische Landesdirektion jetzt stellt, ist: Wie kann dieser Abschiebeknast sicherer werden? Acht Meter hohe Zäune vielleicht? Noch mehr Beamte?

Sollte die Frage nicht eigentlich lauten: Wie schaffen wir es, dass niemand überhaupt erst im Abschiebungshaft landen muss?

Ein Gefängnisausbruch gilt in Deutschland übrigens nicht als Straftat. Geahndet werden kann maximal das, was während der Flucht zerbricht, aufgebrochen oder verletzt wird. Jamal Hamdi und die beiden anderen Männer sind also immer noch unschuldig.

Update, 23.01.2020, 16:30 Uhr: In einer vorherigen Version dieses Textes war im ersten Absatz von der “Frau” des 19-Jährigen die Rede. Es handelt sich jedoch um dessen Freundin. Wir haben diese Information nachträglich berichtigt.

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