In Österreich wurde mit Jahresbeginn eine genauere Auslegung des Sexualstrafrecht beschlossen. Sexuelle Handlungen gegen den Willen des anderen, werden nun auch dann als Vergewaltigung erfasst, wenn es im Vorfeld zu keiner Gewalt oder Drohung durch den Täter kam. In Deutschland reicht ein “Nein” leider noch nicht aus, wie momentan der Fall um Gina-Lisa Lohfinks Vergewaltigung zeigt. Eine Erneuerung des Sexualstrafrechts wurde heute im deutschen Bundestag beschlossen. Warum dies dringend nötig war, beweist der Fall einer Betroffenen:
In Filmen sehen Vergewaltigungen immer aus wie Kampfszenen: Es wird viel geschrien und gerangelt, die Frau wehrt sich nach Kräften, bis sie der Mann mit rauer Körper- oder Waffengewalt überwältigt. Als ich vergewaltigt wurde, war es leise. Es war undramatisch. Es war ein Donnerstagabend. Ich war 23 und wohnte damals allein. Ein Kumpel und eine Freundin kamen auf einen Drink vorbei, aber sie war müde und ging schnell nach Hause. Der Kumpel blieb. Wir kannten uns lange, aber nicht besonders gut. Er war mit einer guten Studienfreundin von mir zusammen, wir hatten oft etwas mit der Clique unternommen, aber nie zu zweit.
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Sobald wir allein waren, rückte er näher, versuchte, mich zu küssen. Ich sagte: “Lass das. Du hast eine Freundin, ich habe einen Freund.” Ich war meinem Partner treu, außerdem war mein Gast zwar nett, aber absolut nicht mein Typ. Der Kerl versuchte es trotzdem noch einmal. Ich sagte wieder Nein, mehrmals, aber er ließ nicht nach, fing an, meine Bluse aufzuknöpfen. Was danach passierte, kann ich nicht genau erklären: eine Art Blackout, eine Schockstarre. Seine Hände waren plötzlich überall und ich konnte mich nicht rühren. Das ist der Punkt, für den ich mir später am allermeisten Vorwürfe machte. Warum habe ich nichts getan? Warum scheuerte ich ihm nicht einfach eine, wehrte mich, schrie?
Stattdessen stellte ich mich tot. Als er meine Unterhose herunterzog, versuchte ich, in Gedanken so weit wie möglich weg zu sein. Ich wollte einfach, dass alles so schnell wie möglich vorbeigeht. Er schlug mich nicht. Aber ich war völlig überrumpelt, hatte das Gefühl, das ich nicht die Macht habe, ihn zum Aufhören zu bringen. Danach hat er in der Küche noch eine geraucht und ich brachte ihn sogar zur Tür.
Am nächsten Tag hasste ich nicht den Typen. Ich hasste mich selbst. Alles widerte mich an: die Welt, meine Wohnung, mein Körper. Es schien mir, das Ganze sei meine Schuld, weil ich ihn nicht angemessen in seine Grenzen gewiesen hatte. Warum habe ich ihm keine Ohrfeige gegeben? Ich schämte mich so sehr, dass es bis Montag dauerte, bis ich meinem Partner davon erzählte. Und selbst da war ich mir nicht sicher: War es Vergewaltigung oder Fremdgehen? Weil ich zweifelte, ob ich alles versaut hatte, dauerte es zwei Monate, bis ich mich entschloss, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Bislang waren Übergriffe nach deutschem Gesetz straffrei, wenn sich die betroffene Person nicht aktiv wehrte—so wie es bei mir der Fall war. Ein “Nein” der Betroffenen reichte nicht aus. Das soll sich jetzt ändern. Heute entschied der Bundestag über eine Verschärfung des Sexualstrafrechts—Bestandteil war auch der Grundsatz “Nein heißt Nein”. Denn bislang war es so: Ein Täter muss Gewalt angewandt, sein Opfer bedroht oder dessen schutzlose Lage ausgenutzt haben, um sich nach dem Paragrafen zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung strafbar zu machen. Zukünftig, nach der Gesetzesänderung, drohen einem Täter auch bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn das Opfer nur mit Worten widersprochen hat, oder so überrascht war, dass das Opfer mit der Situation überfordert war, vor Angst erstarrte—also sich genau so verhält, wie ich es getan habe.
Die Gesetzesänderung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es hilft Frauen, denen dasselbe zugestoßen ist wie mir. Es hilft, schneller zur Polizei zu gehen. Klarer zu wissen: Es ist Vergewaltigung, auch wenn es anders war als in Filmen. Aber vor allen Dingen: Es würde helfen, dass Frauen sich weniger schuldig fühlen. Ich habe mir monatelang nach diesem Donnerstagabend Vorwürfe gemacht. Ich hätte ja den Typen von mir schubsen oder ihn in den Schritt treten können. Ich habe immer gedacht, dass ich mir in einem solchen Fall nichts gefallen lassen werde. Aber die Wahrheit ist: Bei einer Vergewaltigung handelt man nicht so, wie man es vorher geglaubt hat. Sexuelle Übergriffe passieren meistens durch jemanden, den man kennt. Dem scheuert man nicht einfach so eine, sondern ist überrascht, überrumpelt.
Nach dieser Donnerstagnacht habe ich keine Untersuchung beim Frauenarzt gemacht. Ich war mir ja damals nicht sicher, ob das, was passiert ist, überhaupt eine Vergewaltigung war. Meine Aussage zwei Monate später bei der Kriminalpolizei dauerte drei Stunden, ich musste wieder und wieder Einzelheiten beschreiben, und dann nochmal von vorn. Ich fühlte mich erschlagen, aber ich kann es nachvollziehen. Ich finde es gut, dass man die Unschuldsvermutung so hoch hält. Aber bei meinem Sachbearbeiter später fühlte ich mich verhört, so, als sei ich diejenige, die etwas falsch gemacht hat und sich rechtfertigen müsse. Er gab mir das Gefühl, ich sei die Schuldige. Und manchmal glaubte ich selbst, ich bin es. Auch die Kriminalpsychologin stufte meine Aussage als nicht glaubwürdig ein. Letztendlich wurde die Anklage aus Mangel an Beweisen fallen gelassen. Es gab ja keine Zeugen, keine Beweismittel. Es stand Aussage gegen Aussage—wie bei so vielen Fällen dieser Art.
Dass Vergewaltigungen schwer nachzuweisen sind, daran wird auch “Nein heißt Nein” nichts ändern. Aber mit dieser Gesetzesänderung wird der psychologische Fokus verrückt: Weg davon, was die Betroffene alles falsch gemacht hat. Ich muss mich nicht schuldig fühlen, weil ich mir keine Martial-Arts-Schlacht mit meinem Angreifer geliefert habe. Ein Nein sollte ausreichen.
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