Was du tun kannst, wenn du alle NPD-Plakate am liebsten abreißen würdest

“Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat”, sagte Loriot einst. “Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen.” Schön wär’s.

Falls euch auch öfter die Lust überkommt, NPD-Plakate abzureißen, oder ihr den Wahlkampf zumindest vor eurer Haustür gerne abschaffen wollt: Die Strafen sind hoch. Wahlplakate zu entfernen, zu beschädigen oder auch nur erheblich und dauerhaft zu verändern, ist nämlich Sachbeschädigung und somit eine Straftat. Es drohen hohe Geldstrafen oder im Extremfall bis zu zwei Jahre Gefängnis.

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Die NPD hat sich für diese Bundestagswahl – vermutlich aus Verzweiflung – wieder einmal ein menschenverachtendes Motiv überlegt: ein Plakat, auf dem Personen mit Turban und langem Bart in einem Schlauchboot zu sehen sind. Dazu der Spruch “Wir lassen die Luft raus aus der Flüchtlingspolitik”. Und auch wenn es schwer zu ertragen ist, ihr dürft selbst diese Plakate nicht übermalen, abreißen oder in anderer Form beschädigen.

Falls ihr euch nicht strafbar machen, aber zumindest euer Möglichstes tun wollt, um die Plakate zu “verschönern”, hier ein paar Vorschläge:

Ihr könnt die Wahlplakate digital bearbeiten

Auch wenn es ästhetisch durchaus passend ist, unter Christian Lindners Wahlplakate einfach ein rotes H&M-Logo zu malen – illegal ist es trotzdem.

Wahlplakate lassen sich aber auch digital verändern und mit ein bisschen Kreativität kann man im Zweifel mehr Menschen erreichen als die paar Autofahrer, die momentan lieber eine rote Ampel als noch ein schwarz-weißes “Christian Lindner ist nachdenklich”-Plakat sehen wollen. Mit der App Phtospeak (für Apple) könnt ihr die Wahlplakate der Kandidaten zum Sprechen bringen oder sie miteinander sprechen lassen.

Augmented Vandalism” nennen die Erfinder vom Bohemian Browser Ballett das. Zumindest kann man den inhaltsleeren Plakaten so einen, mehr oder weniger gewünschten, Sinn geben. Martin Fuchs, Politikberater, der sich viel mit digitalem Wahlkampf und Wahlwerbung beschäftigt, sagte in einem Interview mit Urbanshit: “Ich habe schon von Volksparteien gehört, dass eigene Leute aktiviert werden, um Plakate ‘über Nacht’ zu busten, die man dann in Social Media posten kann.” Schließlich sind solche Busts, wenn sie viral gehen, viel effektiver als ein kleiner Baumstamm.

Wir haben eigene Entwürfe:


Ihr könnt euch von den Plakaten der Partei Die PARTEI besänftigen lassen

Die Partei macht das, was ihr selbst nicht dürft: Plakate aufhängen und sich über NPD und Co. lustig machen. Fürs Aufhängen von Plakaten braucht man in Deutschland nämlich eine Erlaubnis für die sogenannte straßenrechtliche Sondernutzung, die die Parteien in den jeweiligen Ortschaften für jede Straße erhalten. Die PARTEI nutzt diese Möglichkeit, um sich über die NPD in jeder nur möglichen Form lustig zu machen. So reagierte sie auf das Plakat “Wir hängen nicht nur Plakate”, das die Partei “Die Rechte” als indirekte Morddrohung vor einem Flüchtlingsheim in Magdeburg aufgehängt hatte, mit “Hier könnte ein Nazi hängen”. Auch bei der Bundestagswahl schafft die Partei es, einem die Wut im Bauch zumindest ein bisschen zu nehmen und der NPD angemessen zu begegnen:

Die PARTEI hat außerdem “Wahlplakatergänzungsaufkleber” entwickelt. Natürlich mit der strikten Anweisung, diese nicht herunterzuladen, nicht im Copyshop auszudrucken und schon gar nicht mit wiederlösbarem Sprühkleber oder gar rückstandslos entfernbarem Tesafilm auf passende Plakate zu kleben. Woran sie sich selbst natürlich äußerst strikt hält.

In Härtefällen könnt ihr klagen

Wenn ein Plakat wirklich gegen die Menschenwürde verstößt oder volksverhetzend ist, kann eine Klage helfen. So wertete das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise ein NPD-Plakat mit der Aufschrift “Polen-Invasion stoppen” und drei Krähen, die nach einem Bündel Euro-Scheine pickten, als Verstoß gegen die Menschenwürde. Allerdings reicht die Meinungsfreiheit in Deutschland sehr weit. Der NPD-Spruch “Geld für die Oma statt für Sinti & Roma” stellt beispielsweise keine Volksverhetzung dar, wie das Verwaltungsgericht Kassel befand.

Und auch das geschmacklose aktuelle Bundestagswahlplakat “Wir lassen die Luft raus – aus der Asylpolitik” mit dem Boot und Geflüchteten darauf würde wahrscheinlich vor Gericht durchgehen. Der Spruch beziehe sich ja auf die Asylpolitik und nicht auf die Geflüchteten, sagte Strafrechtler Michael Rosenthal aus Karlsruhe der VICE.

Kreative Idee, aber wahrscheinlich illegal: Plakate umdrehen

Vorab: Die Legalität dieses Unterfangens ist umstritten. Berliner Künstler der Gruppe Einfachso haben es einfach mal ausprobiert und 100 Wahlplakate in Berlin umgedreht. Um die Plakate nicht zu beschädigen, haben sie die Kabelbinder entweder durchgeschnitten und neue angebracht oder mit einem Schraubenzieher vorsichtig geöffnet.

Die Polizei hatte das Vorhaben in der Nacht zunächst geduldet. “Wir waren nachts unterwegs und haben die Plakate umgedreht, irgendwann kam die Polizei mit fünf Streifenwagen an”, erzählt ein Mitglied VICE. “Die meisten von uns sind weggelaufen, zwei sind aber mitsamt Leiter und Kabelbindern stehengeblieben und haben den Polizisten erklärt, was wir da tun.” Der Einsatzleiter habe daraufhin etwa eine halbe Stunde mit sämtlichen Vorgesetzten gesprochen, weil es einen solchen Fall noch nie gab. “Irgendwann wurde ihm dann aber bestätigt, dass es sich tatsächlich nicht um Sachbeschädigung handelt.”

Nun twitterte die Polizei allerdings, dass es nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft als Sachbeschädigung verfolgt werde, wenn Plakate umgedreht werden.

Vor Gericht ist aber noch kein Fall gegangen. Ob es am Ende wirklich Sachbeschädigung ist oder nicht, ist somit noch offen. Auch wenn es nach diesem Tweet wohl nicht ratsam ist, es auf den Präzedenzfall ankommen zu lassen.

Tatsächlich steht im Strafgesetzbuch Folgendes: Sachbeschädigung liegt dann vor, wenn das Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert wird. Einfachso sieht das in ihrem Fall nicht: Die Plakate kann man schließlich jederzeit zurückdrehen. Wichtig sei, die Plakate nicht ausgewählt – also beispielsweise nur von der AfD – umzudrehen, sondern von allen Parteien, da man sonst die Wahl manipuliere und eine Partei benachteilige.

Die Künstler von Einfachso haben zusätzlich zur Plakataktion einen Brief an alle Parteien und deren Werbeagenturen geschrieben, mit dem Hinweis, dies sei vielleicht eine gute Gelegenheit, mit dem (Wahlkampf-)Unsinn aufzuhören. Die Wahlplakate würden schließlich nichts aussagen – im schlimmsten Fall stünde nur ‘Schöne Ferien‘ drauf, sagt ein Mitglied.

Die meisten Leute fühlten sich von den Plakaten ohnehin so überfrachtet, dass sie gar nicht bemerken würden, dass die Plakate umgedreht worden seien, schreiben die Künstler. Während man sich im Internet gegen Adblocker wehren könne, sei das bei dem Schilderwald nicht der Fall, die Leute seien der Wahlwerbung permanent ausgesetzt. Das erzeuge irgendwann eine Trotzreaktion. “Wir haben einen Probelauf für unsere Aktion gemacht und Passanten auf die leeren Plakate hingewiesen – die Antwort: ‘Och, das ist mir gar nicht aufgefallen.’”

Foto: Joel Winter

Rechtsanwalt Adrian Dinkl sagt, es sei alles im legalen Rahmen, wodurch nicht auf die Substanz des Wahlplakates eingewirkt werde. So könne beispielsweise auch bei löslicher Farbe eine Strafbarkeit in Betracht kommen, wenn auf das Erscheinungsbild der Sache nicht unerheblich eingewirkt werde.

Wie viele Plakate trotzdem abgerissen werden

Laut Dinkl gibt es grundsätzlich kein Recht auf Selbstjustiz. Das heißt, selbst wenn man glaubt, dass ein Plakat verfassungsfeindlich ist oder den eigenen Werten – wie bei dem aktuellen NPD-Plakat – widerspricht, ist es nicht erlaubt, es einfach abzureißen.

Das ist vielen Menschen aber egal: Laut Tagesspiegel zählte allein die Berliner Polizei in diesem Wahlkampf in nur einer Woche fast 500 zerstörte Plakate. Die Täter fasst sie allerdings selten: Nur 26 von ihnen hat die Polizei bislang ermittelt. Besonders häufig werden Plakate der AfD zerstört. In der Münchner Innenstadt haben Menschen etwa 80 Prozent der Wahlplakate der Rechtspopulisten demoliert. Die Partei hat jetzt ein Kopfgeld auf die Kopfzerstörer gesetzt: 400 Euro für jeden, der einen Täter an die Polizei überstellt. Insgesamt ist die AfD München bereit, 20.000 Euro auszugeben, um mögliche Täter zu finden.

Wer sich nicht strafbar machen will, für wen diese Tipps nichts sind und wer sich weiter über die “Burka, Bikini, Burgunder”-Plakate der AfD ärgert. Am Ende hilft am besten: zur Wahl gehen.

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