Wer gehört wem? Die schleimige Welt der Dritteigentümer-Verträge im Fußball

Im August 2006 wechselten die aufstrebenden argentinischen Superstars Javier Mascherano und Carlos Tevez vom brasilianischen Corinthians zum englischen West Ham United. Ich kann mich noch genau daran erinnern, weil dieser Wechsel einfach verdammt seltsam war. Ich meine, West Ham? Obwohl sie im Moment auf dem vierten Platz der englischen Premier League stehen, war und ist West Ham kein europäisches Spitzenteam. Es war nicht nur komisch, dass die zwei gefragtesten südamerikanischen Exportspieler des Jahres nach West Ham gingen, es war nahezu unmöglich. Wo hatte der Verein das Geld hergenommen? Warum hatten sich die Spieler für West Ham entschieden? Die Antwort auf eigentlich beide Fragen sind die Eigentumsanteile Dritter an diesen Spielern.

Der Verein war nicht alleinig im vollen Besitz der Rechte der Spieler; diese lagen bei einer Gruppe von Investoren.

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Obwohl es mehrere Möglichkeiten gibt, wie Eigentumsanteile Dritter funktionieren können, kann man sich es aber am besten als eine Art Leihgabe vorstellen. Einer oder mehrere Investoren kaufen den Vertrag eines jungen Spielers, von dem sie sich erhoffen, dass er eines Tages zu einer Fußballikone wird. Diese Investoren „verleihen den Spieler dann an Vereine. Steigt sein Wert, können sie den Vertrag an andere Investoren und/oder Vereine verkaufen und machen dadurch Profit.

Seit der Mascherano/Tevez-Affäre sind Eigentumsanteile Dritter ein viel diskutiertes Thema in der Fußballwelt. Dieser Deal war besonders dubios, weil niemand wirklich wusste, wer die Investoren waren. Obwohl die Praktik auch heute noch in anderen Ländern weit verbreitet ist, ist es englischen und französische Vereinen nicht mehr erlaubt Spieler zu erwerben, deren Rechte nicht exklusiv in den Händen der Teams liegen. Die Verträge von Stars wie Chelseas Willian, Manchester Uniteds Marcos Rojo oder Dortmunds Henrikh Mkhitaryan, um nur drei zu nennen, sind alle durch den Erwerb von Dritteigentümern zustande gekommen.

Die UEFA ist seit dieser Saison auf einem Feldzug, um gegen die Masche des Eigentumsanteilerwerbs Dritter vorzugehen. Seit dem hat sich auch die FIFA dafür ausgesprochen diese Praktik weltweit zu verbieten. Kürzlich unterschrieb UEFA Präsident Michel Platini ein Vereinbarungsabkommen mit der europäischen Kommission, welches letztendlich zu einem Verbot von Drittbeteiligung an den Eigentumsanteilen von Spielern führen könnte. Wann dieses Verbot in Kraft treten wird und was es erreichen wird, bleibt abzuwarten.

Das harte Vorgehen der UEFA in dieser Sache ist aus verschiedenen Gründen sehr interessant.

Zum einen ist es schwer zu sagen, wie verbreitet dieses Problem in Europa ist. Manuel Veth, Forschungsmitarbeiter in Geschichte am Kings College in London und ein Experte auf dem Gebiet des osteuropäischen Fußballs, glaubt, dass das Problem unverhältnismäßig aufgebauscht sei. „„Ich denke, es ist eigentlich weniger gravierend als angenommen”, sagt er und fügt hinzu, dass die meisten einheimischen Spieler in Ost-Europa einen Vertrag haben, bei dem die Rechte ausschließlich beim Verein liegen. (Auf Anfrage von VICE Sports bei der UEFA nach Einschätzungen über die Häufigkeit von Dritteigentümer Verträgen wurde gesagt, dass Informationen bezüglich dieses Themas „nicht verfügbar” wären.)

Zum andern ist die Frage ob Eigentumsanteile Dritter wirklich ein Problem im europäischen Fußball darstellen, wie Platini es glauben mag. Wer profitiert in Konkurrenz, wenn es die Eigentumsanteile Dritter nicht mehr gibt? Die großen Vereine, die dann die gesamten Kosten eines Millionen-Transfers tragen werden müssen? Die kleinen Vereine, die es dann schwieriger haben werden, an hochklassige Talente zu kommen? Die gemeinsame Verantwortung der Investoren könnte tatsächlich die Wettbewerbsgleichheit erhöhen.

Zu guter Letzt erregt die UEFA eine Menge Aufsehen für ein Problem, das sie letzen Endes vielleicht gar nicht vollständig lösen können—jedenfalls nicht ohne die Unterstützung der nationalen Verbände und der FIFA. „„Es ist so, als würde man versuchen, die Prostitution zu verbieten”, sagt Veth. Und diese Analogie ist keine schlecht gewählte. Für die Regierung gibt es zwei Arten im Umgang mit Prostitution: Entweder verbannt man sie vollständig und geht den Tätern nach, oder aber man macht sie öffentlich, um sie zu regulieren und auf diese Weise sicherer zu machen. Genau so verhält es sich mit den Eigentumsanteilen Dritter. Die UEFA könnte sie verbieten und sich einen Weg ausdenken, die Täter zu bestrafen (indem man sie etwa von den europäischen Wettbewerben ausschließt), oder man könnte sie regulieren, um die Praktik sicherer zu machen.

Dass der Fremdbesitz von Spielerrechten „„sicherer” wird, würde bedeuten, dass man auch die Interessenkonflikte ansprechen müsste, die sich ergeben könnten, wenn Investoren die Rechte an gegeneinander antretende Spieler halten. Erst kürzlich sagte Platini, dass in solchen Situationen „„der Albtraum Spielmanipulationen seine hässliches Gesicht zeigen könnte”.

Der Fußball sollte tun was auch immer notwendig ist, um gegen Spielmanipulationen vorzugehen. Aber in der Form in der er sich gerade befindet, Namen von Investoren oft geheim gehalten werden, wäre die Regulierung wohl einfacher zu inszenieren -vor allem würde sie zu einer hohen Zustimmung führen—als ein in Hau-drauf-Manier eingeführtes Verbot der Praktik.

Auch Veth stimmt dem zu: „„Es ist nicht das System, das sich als Problem darstellt. Es sind die Menschen, die dahinter stecken, die ein großes Fragezeichen aufwerfen.”