Spritzen: Wikimedia | Armin Kübelbeck | CC-BY-SA-3.0, Rauher Stein: Wikimedia | Jens Rusch | CC-BY-SA-3.0
Machen wir uns nichts vor, Staatsrecht ist nicht unbedingt eines der Themen, über die man sich auf einer WG-Party unterhält (es sei denn, es ist eine WG von Staatsrechtlern). Und nur die wenigsten von uns lesen vorm Schlafengehen ein paar Seiten aus der Zeitschrift für deutsches Staatsrecht und deutsche Verfassungsgeschichte. Vielleicht sollten wir das alles aber tun, um die Deutungshoheit über diesen Staat nicht an Rechte, Reichsbürger und Xavier Naidoo zu übergeben. Langsam aber sicher werden Theorien salonfähig gemacht, die jahrelang nur in den unangenehmen Ecken des Internets und der realen Welt herumgereicht wurden. Deutschland sei nicht souverän, wir befänden uns immer noch im Krieg usw. usf. Weil wir so gerne helfen, gehen wir auf die zentralen Punkte dieser Theorien ein und erklären euch, was davon zu halten ist.
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DEUTSCHLAND HAT NACH DEM ZWEITEN WELTKRIEG NIE EINEN FRIEDENSVERTRAG BEKOMMEN!
OK, erinnert ihr euch an den Politikunterricht? Nein? Dann ist das der Grund, warum ihr das hier jetzt lesen solltet, auch wenn es nicht gerade die spannendste Geschichte der Welt ist.
Am 7. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht bedingungslos zunächst vor den Westmächten und dann am 8. Mai vor den Sowjets. Am 5. Juni wurde Deutschland per „Berliner Erklärung” in Besatzungszonen aufgeteilt. Damit hatten die Siegermächte offiziell die Regierungsgewalt. Bei der Potsdamer Konferenz, die vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 abgehalten wurde, trafen sich die drei wichtigsten Siegermächte (USA, UK und UdSSR), um das weitere Vorgehen zu klären. Hier sollte, neben anderen Punkten, eigentlich eine Friedenskonferenz angestrengt werden. Allerdings konnte man sich nicht final über die Ostgrenze Deutschlands, bzw. die Westgrenze Polens einigen. Das alles lief unter anderem deswegen ohne Deutschland ab, weil es nach der Kapitulation keine deutsche Regierung mehr gab und keine Vertreter, die auf absehbare Zeit im Amt sein würden.
Tatsächlich gab es jahrelang keinen offiziellen Friedensvertrag. Dafür gibt es zwei Hauptgründe, einmal der Kalte Krieg. Die Fronten zwischen der UdSSR und den Westmächten verhärteten sich zusehends. Und die ungelösten Probleme nach der Potsdamer Konferenz wurden nicht mehr behandelt. Ab 1949 gab es dann zwei deutsche Staaten und die BRD hatte den Alleinvertretungsanspruch. Deswegen konnte es man sich zwar leisten, die DDR nicht anzuerkennen, hatte aber gleichzeitig nicht die Möglichkeit, Friedensverhandlungen für alle Bürger zu führen. Gleichzeitig bestand die DDR auf Souveränität und wollte nicht, dass in ihrem Namen von West-Deutschland verhandelt wurde.
1990 wurde nun der Zwei-plus-Vier-Vertrag geschlossen, zwischen DDR und der Bundesrepublik auf der einen und USA, UK, Frankreich und der Sowjetunion auf der anderen Seite. Er regelte die Souveränität Deutschlands abschließend und legte die Grenzen fest. Und jetzt wird’s tricky: Dieser Vertrag gilt zwar als Friedensvertrag, ist aber kein formeller zwischen allen beteiligten Parteien. Trotzdem sind aber damit alle noch fehlenden Bedingungen für einen endgültigen und faktisch ja ohnehin existierenden Friedensschluss erfüllt. Klaus Stern, einer der renommiertesten Staatsrechtler Deutschlands, schreibt dazu, dass alle Punkte, die ein Friedensvertrag hätte regeln können, im Zwei-plus-Vier-Vertrag abgehandelt wurden. Wichtig ist das auch in Bezug auf Reparationszahlungen. Karl Diller, damals parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium, erklärt das 2003 unter anderem damit, dass es nach dem Zweiten Weltkrieg, im Unterschied zu der Zeit nach dem Ersten, keine verbindliche Regelung für Reparationszahlungen gab. Für die Bundesregierung war mit Unterzeichnung klar, dass es keine weiteren Reparationen geben würde. Hätte man einen formellen Friedensvertrag mit wirklich allen ehemaligen Gegnern abgeschlossen, wäre das erneut zum Thema geworden.
ABER WAS IST MIT DER SOUVERANITÄT? DENKT DENN NIEMAND AN DIE SOUVERANITÄT?
Immer wieder tauchen auch Videos von Politikern auf, in denen gesagt wird, dass Deutschland nicht souverän oder nicht „voll-souverän” ist. Mal ganz davon abgesehen, dass diese Bemerkungen fast immer aus dem Zusammenhang gerissen sind, ist Deutschland Teil der EU und NATO-Mitglied. Nach der Wiedervereinigung wurde die Mauer nicht ab- und um Deutschland wieder aufgebaut. Auch dieser Punkt wird in Artikel 7 des Zwei-plus-Vier-Vertrag abgehandelt:
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Muss man das wirklich erklären? Es ist in etwa so, als würde ich mich nicht mehr als freien Mensch verstehen, weil es gesellschaftlich stigmatisiert und gesetzlich verboten ist, den Typen in der Bahn, der neben mir Döner isst, umzubringen. Im Zusammenleben von Menschen herrschen nunmal Regeln. Und genauso ist es in der Zusammenarbeit und der Koexistenz von Staaten. Darf Deutschland morgen in Dänemark einmarschieren? Nein. Ist der deutsche Staat deswegen weniger souverän? Nicht wirklich.
DEUTSCHLAND HAT NICHTMAL EINE VERFASSUNG UND DAS STEHT SOGAR IM GRUNDGESETZ!
§146 aus dem Grundgesetz wird benutzt, um zu behaupten, dass Deutschland keine Verfassung hat. Ist aber Quatsch. In dem Paragraphen steht:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Dieser Paragraph bedeutet lediglich, dass das Grundgesetz von einer anderen Verfassung abgelöst werden kann. Aber nicht, dass es keine Verfassung ist!
DIE BRD IST KEIN STAAT, SONDER EINE GMBH!!
Tatsächlich ist im Frankfurter Handelsregister eine „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH” eingetragen. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat, in dem wir leben, eine GmbH ist. Sondern, dass es eine GmbH gibt, die sich um Platzierung von Staatsanleihen auf dem Finanzmarkt und damit um Kredite für den Bundeshaushalt kümmert. Die Finanzagentur ist keine Behörde, damit sie privatwirtschaftlich agieren kann. Nur, weil eine GmbH gegründet wird, wird dadurch der Gründer selbst ja nicht zur GmbH. Das wäre so, als würde ich zu einer AG werden, wenn ich eine Aktie kaufe. Das gleiche gilt für die vielen wirren Facebook-Poster, die sämtliche Handelsregister des Landes nach Behörden durchsuchen: Ja, Behörden sind eingetragen, weil sie unter anderem auch wirtschaften. Sie kaufen beispielsweise Klopapier. Dazu müssen sie handeln können. Wie es halt eine GmbH tut. Wäre man hier wirklich auf eine große geheime Verschwörung bedacht, hätte man vermutlich nicht diese Website ins Leben gerufen, oder?
Diskutiert mit Stefan auf Twitter über den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Er kann es kaum erwarten.