Die Grundsätze des Rechtssystems lernen die meisten, bevor sie das erste Schimpfwort kennen: Hau andere nicht mit deinem Sandkasten-Werkzeug und trage die Verantwortung, wenn du beim Klauen aus der Süßigkeiten-Schublade erwischt wirst. Diese Säulen des gesellschaftlichen Miteinanders gelten auch für Erwachsene – es sei denn, sie arbeiten bei der Polizei. Tragen Polizisten weder Identifikationsnummer noch Namensschild an der Uniform, ist ihre Identität oft schwer zu ermitteln. Im schlimmsten Fall können sie Gewalt so straffrei ausüben. Das sagte Anfang November selbst der Europäische Gerichtshof. Vielen deutschen Politikern ist das egal.
Wie deutsche Polizisten ihre Macht ohne Konsequenzen missbrauchen können, zeigte kürzlich ein Münchner Fall, der vor dem Straßburger Gericht für Menschenrechte verhandelt wurde: Polizisten der Sondereinheit USK sollen bereits 2007 am Rande eines Amateur-Derbys zwei Fans mit Pfefferspray und Schlagstöcken attackiert haben. Die mutmaßlichen Opfer klagten sich durch alle Instanzen, der Fall konnte nie aufgeklärt werden, denn die Polizisten waren nicht identifizierbar. Wichtige Videoaufnahmen waren verschwunden, Beamte wurden nicht vernommen und die Ermittlungen wurden nicht von einer unabhängigen Stelle durchgeführt, sondern von den Kollegen der Beschuldigten. Der Richter in Straßburg kritisierte das Vorgehen der bayerischen Polizei scharf. Am Ende sprach er den beiden Männern eine Entschädigung von je 2.000 Euro zu und riet Behörden im Urteil dazu, Polizeibeamte bei Einsätzen mit Nummern zu kennzeichnen.
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Die Hälfte der Bundesländer folgt diesem Rat aber bisher nicht. In Nordrhein-Westfalen haben CDU, AfD und FDP Anfang Oktober sogar gemeinsam beschlossen, die erst 2016 von der letzten Regierung eingeführte Kennzeichnungspflicht wieder abzuschaffen. Innenminister Herbert Reul (CDU) argumentierte, dass ihre Identifizierbarkeit die Polizisten einem “Gefühl des Misstrauens” aussetze und unter Generalverdacht stelle.
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Die Abschaffung der Kennzeichnung, sagte Reul im September, sei “ein wichtiges Signal” für mehr Respekt gegenüber Beamten, außerdem sei die Pflicht ohnehin nicht nötig gewesen. Die Polizei genieße hierzulande “zu Recht” ein “riesiges Vertrauen”. Aber eben dieses Vertrauen will er den Bürgern verwehren: In der gleichen Rede fordert der NRW-Innenminister mehr Video- und Telekommunikationsüberwachung und Fußfesseln für Verdächtige.
Reul setzt Respekt gegenüber Polizisten mit bedingungslosem Vertrauen gleich. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft sagt, ihre Beamten würden Maßnahmen nach Verhältnis und Befugnis treffen. Damit machen sie die Polizisten quasi unangreifbar. Würde die Polizei tatsächlich so verhältnismäßig handeln, hätte sie eigentlich nichts zu befürchten: Es gäbe keine Beschwerden. Aber das ist natürlich Quatsch. Nach G20 sagte selbst ein Polizist, der in Hamburg im Einsatz war, dass dort unnötig Gewalt von Polizisten ausgegangen sei.
Solche Vorwürfe gibt es immer wieder. Beschuldigte zu identifizieren, ist die Voraussetzung, dass überhaupt unabhängig ermittelt werden kann. Die Polizeigewerkschaft befürchtet, dass die Zahl der Ermittlungen mit der Kennzeichnungspflicht explosionsartig ansteigt: Es bestehe die Gefahr ungerechtfertigter Anzeigen. Dass diese Angst übertrieben ist, zeigen die Erfahrungen mit der Kennzeichnungspflicht in Hessen: Seitdem sie eingeführt wurde, sind dort die Anzeigen gegen Polizeibeamte rückläufig.
Wenn die Gewerkschaft und NRW-Innenminister Reul die Arbeit der Polizei kritiklos auf ein Podest stellen, schönen sie die Realität: Es stimmt, dass die Identität von Polizisten auch geschützt werden muss, weil vereinzelt Beamte angegriffen werden. Und natürlich ist auch das scheiße. Scheiße sind aber auch viele Aktionen der Polizei: unnötig gewaltsames Durchgreifen, folgenschwere Verletzungen durch Wasserwerfer, Racial Profiling und ungeklärte Todesfälle von Gefangenen in Untersuchungshaft. Es gibt also Anlass genug, das grenzenlose Vertrauen in die Polizei zu hinterfragen.
Die Kennzeichnungspflicht ist so sinnvoll, weil sie schützt: die Bürger und Bürgerinnen, indem sie ihnen das demokratische Grundrecht gibt, sich bei Missbrauch gegen Staatsgewalt zu wehren. Aber auch den Staat, weil sie ihm die Chance gibt, bei Vorwürfen korrekt zu ermitteln und sich in der Hinsicht nicht angreifbar zu machen. So bewirkt die Identifizierbarkeit genau das Gegenteil von dem, was der Innenminister NRWs behauptet: Sie stärkt das Vertrauen in den Staat und seine Beamten. Die Identität der Polizisten bleibt geschützt, solange die Identifikationsnummern für jeden Einsatz neu vergeben werden.
In Nordrhein-Westfalen steht der Beschluss der Regierung dennoch fest: Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten wird abgeschafft. Das ergibt keinen Sinn, aber das ist bei Regeln eben manchmal so. Aber auch das lernen wir meist schon im Kindergarten.
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